Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der insel-Volkshochschule der Stadt Marl

1. Geltung der AGB, besondere Geschäftsbedingungen

1.1
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Marl, insel-VHS, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
Sie gelten auch für solche Veranstaltungen, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
Alle bisherigen Regelungen werden durch diese AGB ersetzt und verlieren ihre Gültigkeit.

1.2
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der insel-VHS. Insoweit tritt die insel-VHS nur als Vermittler auf.

1.3
Bei speziellen Exkursionen (z.B. bei Besuchen von Museen, Ausstellungen oder sonstigen besonderen Veranstaltungsorten) gelten ggfls. ergänzende bzw. abweichende Geschäftsbedingungen der (Mit)Veranstalterin vor Ort.

1.4
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

1.5
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der insel-VHS).
Erklärungen der insel-VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

1.6
Für Prüfungen und für Integrationskurse gelten ergänzende bzw. abweichende Geschäfts- und Prüfungsbedingungen der jeweiligen Prüfungsanbieterin.

1.7
In allen Veranstaltungsorten gelten Haus- und Brandschutzordnungen, die am jeweiligen Veranstaltungsort aushängen.

1.8
Mit der Anmeldung erkennt die Anmeldende diese AGB sowie die besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Weiterhin erkennt die Anmeldende mit der Nutzung der Veranstaltungsorte die Haus- und Brandschutzordnungen an.
Die Brandschutzordnung der insel-VHS kann im Büro des Hausdienstes im Riegelhaus, Bergstraße 230 in Marl eingesehen werden.
Die Brandschutzordnung A befindet sich Gebäude-spezifisch als Aushang in den jeweiligen Unterrichtsräumen.

2. Datenerhebung und Datenschutz

2.1
Die Volkshochschule erhebt bei Anmeldungen folgende Daten:

Mit Anerkennung der AGB stimmt die Anmeldende der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gemäß den folgenden Vorgaben zu:

Bei Kursen, Seminaren, Exkursionen, Einzelveranstaltungen:
Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, Geschlecht, regelmäßige Teilnahme,

Bei Schulabschlusslehrgängen nach § 6 WbG NW
Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geburtsort, Geschlecht, schulische Vorbildung, Zeugnisnoten, erlernter Beruf, Berufspraxis, regelmäßige Teilnahme, arbeitslos ja/nein,

Bei Maßnahmen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Lebensalter nach Altersgruppen, Geschlecht, regelmäßige Teilnahme, Beschäftigungsbereich, Anzahl der Beschäftigten der Dienststelle/des Betriebes nach Größenklassen,

Bei der Bewerbung von Kursleiterinnen
Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse,
Geburtstag, Geburtsort, Schulische Vorbildung, erlernter Beruf, Berufspraxis, Tätigkeiten in der Weiterbildung, Staatsangehörigkeit, arbeitslos ja/nein, bei Ausländern: Arbeitserlaubnis ja/nein,

Bei berufsbezogenen Lehrgängen
Name Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geburtsort, Zeugnisnoten, erlernter Beruf, Berufspraxis, regelmäßige Teilnahme, Stamm-Nr. des Arbeitsamtes, zuständiges Arbeitsamt,

Bei Studienreisen
Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Geburtsort,

Bei Zertifikatsprüfungen
Name, Vorname, Anschrift, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Geburtstag, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit,  Pass- bzw. Ausweisnummer, ggfs. Personenkennziffer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Beruf, Schulabschluss

Bei Integrationskursen
Name, Vorname, Anschrift, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, Pass- bzw. Ausweisnummer, ggfs. Personenkennziffer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Beruf, Schulabschluss

2.2
Die erhobenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur
Vertragsverwaltung, effektiven Betreuung der Teilnehmenden und zur Verkürzung des Anmeldevorgangs bei zukünftigen Anmeldungen gespeichert.
Die Speicherung der Daten erfolgt bis auf Widerruf. Die Teilnehmenden haben das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt.
Darüber hinaus können die Teilnehmenden unrichtige Daten jederzeit berichtigen bzw. solche Daten löschen lassen, deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist.

2.3
Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe der Daten ohne Einwilligung.

Name, Vorname und Anrede wird den Dozentinnen auf Teilnahmelisten übermittelt, um während der Veranstaltungen die Teilnahme zu dokumentieren.

Eine Weitergabe von Daten erfolgt obligatorisch bei speziellen Veranstaltungen (Deutsch-Einstufungstests, Einbürgerungstests, Integrationskursen, Sprachenprüfungen, Xpert-Prüfungen, Tastschreibprüfungen und Schulabschlusslehrgängen).

2.4
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kommunikationsverbindungen erfolgt zur Kon-taktaufnahme bei Veranstaltungsausfällen und anderen organisatorischen Veränderungen.

2.5
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der E-Mail-Adresse kann auch zur Werbung der insel-VHS erfolgen, sofern die Vertragspartnerin einer solchen Nutzung ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

3. Wort-, Ton- und Bildaufnahmen

3.1
Bei Veranstaltungen der insel-VHS sind Wort-, Bild- oder Tonaufnahmen grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen werden besonders angekündigt.
Im Rahmen von Veranstaltungen können von der insel-VHS Fotos von Besuchern gemacht werden, die im Rahmen von Eigenwerbung/Öffentlichkeitsarbeit und im Programmheft/Internetauftritt genutzt werden. Sollte es nicht gewünscht werden, muss dem ausdrücklich widersprochen werden.

3.2
Dies gilt nicht für Presseaufnahmen und Veranstaltungen, in denen Aufnahmen obligatorisch sind (z.B. Fotokurse, Tontechnik, videogestützte Lehrveranstaltungen).

4. Urheberschutz, Netzwerksicherheit, Virenschutz

4.1
Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der insel-VHS bzw. der jeweiligen Urheberin vorbehalten.

4.2
Die von der VHS zur Verfügung gestellten und sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Daten sowie Software (Dateien) dürfen weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Dateien gestattet werden, übernimmt die insel-VHS keine Haftung für Schäden, die durch die übertragenen Dateien, insbesondere durch Viren, bei der Empfängerin der Dateien entstehen.

4.3
Unzulässig ist insbesondere jede Nutzung der Computer (Soft- und Hardware), die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.

4.4
Es ist den Teilnehmenden untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Dateien auf Datenträger der insel-VHS zu überspielen und/oder zu installieren.

5. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

5.1
Die Vertragssprache ist deutsch.

5.2
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich und freibleibend.
Für Druckfehler wir keine Haftung übernommen. Irrtümer bleiben vorbehalten.

5.3
Eine Anmeldung (Vertragsangebot) kann persönlich, in Schriftform oder als Onlineanmeldung über die Internetseite der insel-VHS erfolgen.
Mit der Anmeldung wird ein bindendes Angebot abgegeben.

5.4
Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 5.5 entweder durch Annahmeerklärung der insel-VHS zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die insel-VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.

5.5
Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der insel-VHS eingeht, abweichend von Abs. 5.4 einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

5.6
Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Absatz 5 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

5.7
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze 5.4 und 5.6 nicht berührt.

5.8
Die insel-VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten/Eintrittskarten auszugeben.
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, diese mitzuführen und auf Verlangen einer Bevollmächtigten der insel-VHS vorzuzeigen.
Geschieht das aus Gründen, die die Teilnehmerin zu vertreten hat, nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

6. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

6.1
Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der insel-VHS als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet.

6.2
Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen, die der insel-VHS namentlich zu benennen ist.

6.3
Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der insel-VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

6.4
Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.

6.5
Die insel-VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

6.6
Wenn der Lehrgang auf eine Prüfung vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, bei der Teilnehmerin.
Die Teilnahme ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine Prüfung durch die Teilnehmerin nicht erfüllt sind.

6.7
Erfüllt eine Teilnehmerin die Zulassungsvoraussetzungen nicht, so ist dies kein Grund für einen Rücktritt vom Vertrag.

7. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungen und Veranstaltungstermin

7.1
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der insel-VHS wird grundsätzlich ein privatrechtliches Entgelt der jeweils gültigen Entgeltordnung erhoben.

7.2
Zur Zahlung des Entgeltes ist die Teilnehmerin verpflichtet. Teilnehmerinnen können auch juristische Personen sein.
Teilnehmerinnen, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, können nach einer Mahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

7.3
Das Entgelt wird bei Vertragsschluss fällig. Es ist grundsätzlich mittels SEPA-Lastschriftmandat oder bar zu bezahlen.

Bei Teilnehmerinnen, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird das Entgelt unmittelbar nach der Veranstaltung/dem Kursende abgebucht, es sei denn es sind durch Vergaben Dritter andere Zahlungsmodalitäten (z. B. BAMF) festgelegt.

7.4
Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Einzelleistungen ist ausgeschlossen; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz bei versäumten Veranstaltungsterminen oder Teilen hiervon.
Die Nichtteilnahme einer angemeldeten Teilnehmerin entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

7.5
Setzt die insel-VHS eine Veranstaltung ab, so kann sie nur das Teilnahmeentgelt für die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsanteile verlangen.

7.6
Entgelte werden ausschließlich auf schriftlichen Antrag, bei Barzahlung gegen Rückgabe der Quittung erstattet.

7.7
Falls der von der insel-VHS vereinbarungsgemäß als SEPA Lastschrift von einem Konto eingezogenen Betrag ganz oder teilweise rückbelastet ist die Vertragspartnerin verpflichtet, der insel-VHS die auferlegten Kosten vom jeweiligen für den erfolglosen Einzugsversuch zu erstatten.
Dies gilt nur, sofern die Vertragspartnerin die Rückbelastung zu vertreten hat.

8. Entgeltermäßigungen

8.1
Eine Ermäßigung des Entgelts kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen hierfür bereits bei der Anmeldung durch Vorlage der vorgesehenen Urkunden nachgewiesen werden.
Sollte der Ermäßigungsnachweis bis zum Beginn der Veranstaltung nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden können, ist das volle Entgelt zu zahlen.

8.2
Eine Ermäßigung wird gewährt:

Für Bezieherinnen und Bezieher
- von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII),
- von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder
- von Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Es gelten folgende Regelungen:

Teilnahme an Einzelveranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen keine Ermäßigung
Teilnahme an Kursen, Seminaren, Bildungsurlauben, jedoch nicht Studienreisen als Bildungsurlaub 50 %
Tatsächliche Kosten der insel-VHS sind nicht ermäßigungsfähig (z. B. Kochgeld, Arbeitsmaterial).

8.3
In besonders begründeten Fällen ist die VHS-Leitung ermächtigt, Teilnahmeentgelte ganz oder teilweise zu erlassen.

8.4
Hauptberufliches und nebenberufliches Personal der insel-VHS kann als Fortbildung an VHS-Veranstaltungen teilnehmen. Dann gelten die o. g. finanziellen Regelungen entsprechend.

8.5
Bereits ermäßigte bzw. nicht ermäßigungsfähige Veranstaltungen sind im Programm entsprechend gekennzeichnet.

9. Leistungsbeschreibungen und Änderungen

9.1
Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in der aktuellen Ankündigung der insel-VHS (Programm, Aushang, Flyer etc.) veröffentlicht ist. Diese ist Bestandteil des Vertrages.

9.2
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.
Dies gilt nicht, wenn sich aus der Natur der Veranstaltung ein Anspruch auf eine bestimmte Dozentin ergibt (z.B. bei Autorenlesungen, Personen der Zeitgeschichte).

9.3
Die insel-VHS ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen (z.B. Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen) und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern der Veranstaltung bzw. das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

9.4
Die insel-VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

9.5
Muss eine Veranstaltungseinheit aus nicht von der insel-VHS zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt gilt Ziffer 7 Abs. 6.

9.6
Bei Änderungen nach Absatz 9 Ziffer 4 und 5 versucht die insel-VHS die Vertragspartnerin unverzüglich entweder in Textform, per E-Mail oder telefonisch zu informieren.
Der Vertragspartnerin obliegt es, ihre Erreichbarkeit sicherzustellen.

10. Rücktritt, Kündigung und Ummeldung durch die Vertragspartnerin

10.1
Die Vertragspartnerin kann grundsätzlich vor der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten (vertragliches Rücktrittsrecht).
Ein Rücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform. Maßgebend ist in allen Fällen das Eingangsdatum (Eingangsvermerk) des Rücktritts bei der insel-VHS.
Mündliche oder telefonische Rücktrittserklärungen bei der Veranstaltungsleitung werden nicht akzeptiert.
Nichterscheinen zur Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt und entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht.

10.2
Bei nicht fristgerechtem Rücktritt ist das volle Entgelt zu zahlen.

10.3
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

10.4
Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die insel-VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

10.5
Die Vertragspartnerin kann vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 9 Absatz 4) unzumutbar ist.

10.6
Eine Ummeldung muss bei der Geschäftsstelle der insel-VHS erfolgen. Veranstaltungsleitende sind nicht berechtigt, diese entgegenzunehmen.

11. Rücktritt und Kündigung durch die insel-VHS

11.1
Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben.
Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die insel-VHS vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.

11.2
Die insel-VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die insel-VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin, höhere Gewalt oder gleichartige Gründe) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
Es gilt Ziffer 7 Absatz 6.

11.3
Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten

- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der insel-VHS

- Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art

- beachtliche Verstöße gegen Haus- oder Brandschutzordnungen, insbesondere gegen solche Regelungen, die die Sicherheit und die störungsfreie Durchführung der Veranstaltungen gewährleisten sollen.

Statt einer Kündigung kann die insel-VHS die Teilnehmerin auch von einer oder mehreren Veranstaltungseinheit(en) ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der insel-VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

11.4
Die insel-VHS kann einen Rücktritt, eine Kündigung oder einen Ausschluss in Textform, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erklären.

12. Vertragserklärungen, Formvorschriften, Vertretung

12.1
Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarungen aufgehoben werden. Erklärungen der insel-VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

12.2
Eine geschäftsfähige Teilnehmerin, die nicht gleichzeitig auch den Vertrag geschlossen hat, ist zur Abgabe von Willenserklärungen von und gegenüber der insel-VHS befugt.

12.3
Allgemeine Kursbescheinigungen sind kostenlose erhältlich. Zeugnisse kosten 15 Euro.

13. Widerrufsrecht

13.1
Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, insel-VHS der Stadt Marl, Wiesenstraße 22, 45770 Marl, Tel. 0 23 65 503566-99, Fax: 0 23 65 99-42 33, Email: inselVHS@marl.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

14. Haftung, Schadenersatzansprüche

14.1
Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der insel-VHS erfolgen auf eigene Gefahr.
Die VHS übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste jeglicher Art.

14.2
Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die insel-VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.3
Der Ausschluss gemäß Absatz 2 gilt ferner dann nicht, wenn die insel-VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertrauen darf.

15. Aufrechnung, Abtretung

15.1
Das Recht, gegen Ansprüche der insel-VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der insel-VHS anerkannt worden ist.

15.2
Ansprüche gegen die insel-VHS sind nicht abtretbar.

16. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten am 01.01.2016 in Kraft.

 

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

Muster-Formular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
insel-VHS der Stadt Marl
Wiesenstraße 22
45770 Marl
Fax: 02365 503566-33
E-Mail: inselVHS@marl.de

[hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse der Absenderin/des Absenders einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________
_______________________________________________

Bestellt am ___________________ (*)/erhalten am _______________________(*)

Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________
_________________________________
_________________________________

________        _____________________________________________________
Datum             Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

_________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen

 

Öffnungszeiten

Mo-Di  8:00 - 16:00
Mi   8:00 - 12:30
Do  8:00 - 18:00
Fr  8:00 - 12:30

VHS Marl die insel

Wiesenstraße 22 | 45770 Marl
Telefon: 0 23 65/50 35 66-99
Telefax: 0 23 65/50 35 66-33
inselVHS(at)marl.de